rund um versorgt!

Service

Unsere Region hat überzeugende Mehrwerte.

Dazu zählen ohne Zweifel die gesunde Luft und der kräftige Wind und gleichermaßen die offene und herzliche Wesensart der Menschen, die hier leben und arbeiten.

Das engagierte Team der Gemeindewerke St. Michel steckt – ebenso wie unsere Region selbst – voller Energie! Von uns bekommen Sie auf Ihre Fragen zu jeder Zeit klare Antworten, statt ein Wirrwarr aus Zahlen und mehrdeutigem Fachjargon. Immer freundlich, immer persönlich.

Hier erhalten Sie Strom und Gas aus einer Hand und genießen eine verlässliche Rund-um-Betreuung zu allen Fragen rund um Ihre Energieversorgung. Ob online, telefonisch oder persönlich vor Ort, die Mitarbeiter der Gemeindewerke St. Michel sind für Sie da, um Sie passgenau und fair zu beraten. Unser Blickwinkel bleibt dabei stets unverändert : Pro Umwelt. Pro Dithmarschen.

Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Sie!

DithmarschenSTROM

Dithmarschen ist bekannt für seinen windstarken Charakter! Die eigene Energie vor Ort verbrauchen – dieser Ansatz ist uns eine Herzensangelegenheit. DithmarschenStrom

DithmarschenGAS

Sie suchen nach einem Erdgastarif ohne versteckte Kosten? DithmarschenGas

Tarif berechnen

Mit den Produkten der Gemeindewerke St. Michel setzen Sie ein Zeichen für unsere Region. Das engagierte Team der Gemeindewerke St. Michel berät Sie bedarfsgerecht und ermittelt für Sie das passende Angebot. Ihren passenden Tarif finden Sie über den Tarifrechner.

Häufige Fragen

Wie kann ich zu einem Tarif der Gemeindewerke St. Michel wechseln?

Ganz bequem können Sie unseren Tarifrechner nutzen und sich dort für den gewünschten Tarif ein Angebot einholen. Anschließend kann direkt online der Vertragsabschluss erfolgen, in dem Sie alle notwendigen Formularfelder ausfüllen. Der gesamte Wechselprozess, wie die Kündigung beim Vorversorger und die Anmeldung beim Netzbetreiber, wird dann komplett von uns übernommen.

Benötigen Sie noch weitere Auskünfte oder möchten den Vertrag nicht online abschließen, sind wir auch telefonisch oder persönlich für Sie da. Wir stehen Ihnen für alle Fragen selbstverständlich gern zur Verfügung, beraten Sie in einem persönlichen Gespräch in unseren Geschäftsräumen oder senden Ihnen auf Wunsch ein entsprechendes Angebot mit den nötigen Unterlagen zu.

In welchen Orten kann ich die Produkte der Gemeindewerke nutzen?

Wir sind ein regionaler Versorger und liefern Strom und Gas hauptsächlich im Kreis Dithmarschen. Sie können über den Tarifrechner einfach prüfen, ob Ihre Lieferanschrift von uns versorgt werden kann. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.

Soll ich selbst kündigen oder macht das der Versorger?

Bei einem Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Versorger für Sie. Nur in zwei Ausnahmefällen sollten Sie selbst kündigen: Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preisveränderung in Anspruch nehmen oder wenn Ihr Laufzeitvertrag in Kürze ausläuft. Denn viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Um eine weitere Bindung an den alten Anbieter zu vermeiden, sollten Sie in diesem Fall die Kündigung selbst vornehmen.

Welche Laufzeiten und Kündigungsfristen haben die Strom- und Gastarife?

Unsere Stromverträge haben eine Erstlaufzeit von 3 Monaten ab Lieferbeginn. Sie verlängern sich um jeweils 3 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 2 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt werden.

Unser Gasvertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird.

Möchten Sie Ihre Verträge kündigen, klicken Sie bitte auf Verträge jetzt kündigen.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Vom Auftrag bis zur endgültigen Umstellung vergehen in der Regel zwei bis sechs Wochen. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei Umzug in eine neue Wohnung, kann der Wechsel auch schneller gehen, bzw. sogar bis zu sechs Wochen rückwirkend zum Einzugsdatum erfolgen. Länger dauern kann es hingegen, wenn der aktuelle Stromvertrag bzw. Gasvertrag noch läuft und kein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht. Dann beginnt der neue Vertrag erst nach Ablauf des alten. Wichtig: Während der Umstellung läuft der Strom durchgehend weiter.

Kann es beim Anbieterwechsel zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen?

Niemand muss Angst haben, dass ihm während des Wechselprozesses der Strom oder das Gas abgestellt wird. Die sogenannte Grundversorgungsverordnung verpflichtet den örtlichen Grundversorger dazu, Haushalte im entsprechenden Gebiet mit Energie zu beliefern. Wenn der neue Vertrag nicht direkt an den alten anschließt, springt der Grundversorger ein. Eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom und Gas ist also auch bei einem Anbieterwechsel garantiert.

Sind für den Wechsel technische Änderungen am Zähler notwendig?

Um den Anbieter zu wechseln, sind keine technischen Arbeiten am Zähler notwendig. Der Zähler wird nach einem Wechsel weiterhin vom örtlichen Netzbetreiber gewartet und abgelesen.

Was muss ich beachten, wenn ich zum ersten Mal Strom anmelde?

Bei einer erstmaligen Stromanmeldung ist die Stromlieferung ab dem ersten Einzugstag möglich. Jedoch empfehlen wir schon ab dem Tag der Schlüsselabgabe den Strom anzumelden, da während des Umzugs oft auch Strom benötigt wird und diese Strombelieferung andernfalls bei dem Grundversorger abgerechnet wird. Strom kann aber auch bis zu 6 Wochen rückwirkend angemeldet werden. Es ist deshalb wichtig, sich bei einem Neueinzug die Zählernummer und den Zählerstand zu notieren.

Was bedeutet Grundversorgung? Wer ist mein Grundversorger?

Durch die sogenannte Grundversorgungsverordnung wird eine unterbrechungsfreie Belieferung mit Strom und Gas gewährleistet. Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet vor Ort die meisten Haushaltskunden mit Strom und/oder Gas beliefert. In St. Michaelisdonn ist aktuell die E.ON Energie GmbH der Grundversorger.

Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen in Ihrem Netzgebiet für die Grundversorgung für Strom und Gas zuständig ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

Durchschnittlicher Jahresverbrauch Strom und Gas

Strom:

1 Person: 2.300 kWh
2 Personen: 3.000 kWh
3 Personen: 3.600 kWh
4 Personen: 4.000 kWh
5 Personen: 5.000 kWh

Gas:

Wohnung 30 m²: 4.000 kWh
Wohnung 50 m²: 8.000 kWh
Wohnung 100 m²: 15.000 kWh
Reihenhaus 120 m²: 20.000 kWh
Einfamilienhaus 160 m²: 28.000 kWh

Gasverbrauch: Angabe in m³ oder kWh?

Möchte man die Kubikmeterangabe in Kilowattstunden umrechnen, benötigt man neben dem Gasverbrauch noch die Brennwertzahl des Gases und die Zustandszahl, welche die Differenz zwischen dem Gasvolumen im Normalzustand und im Betriebszustand beschreibt. Beide Werte erhält man vom zuständigen Netzbetreiber. Zur Umrechnung in kWh multipliziert man anschließend einfach alle Werte. Sind Brennwert und Zustandszahl nicht bekannt, kann die Kubikmeterzahl mit ganz grob x 11,5 multipliziert werden, um einen Schätzwert zu erreichen.

Wird ein Bonus gezahlt?

Die Gemeindewerke St. Michel gewähren keinen Neukunden- oder Sofortbonus.

Wie berechnet sich mein Abschlag?

Die Höhe des Abschlages ergibt sich aus den Jahreskosten geteilt durch elf Monate, der zwölfte Monat ist der Abrechnungsmonat. Die Jahreskosten wiederum berechnen sich aus dem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde und dem Grundpreis. Die monatlichen Zahlungen werden auf glatte Eurobeträge aufgerundet. Die monatlichen Teilbeträge können jederzeit nach Ihren Verbrauch angepasst werden.

Warum muss ich meine Bankverbindung angeben?

Durch Eingabe der Bankverbindung können Sie bequem am Lastschriftverfahren teilnehmen. Wir buchen jeden Monat pünktlich den vertraglich vereinbarten Abschlag von Ihrem Konto ab. Zudem können eventuelle Guthaben auf das angegebene Konto überwiesen werden. Wir bieten Ihnen aber auch an, Ihren Monatsabschlag selbst zu überweisen.

Wie kann ich meinen Vertrag widerrufen?

Wenn Sie den mit uns geschlossenen Liefervertrag widerrufen möchten, ist dies mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen möglich. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Ein Vordruck ist zum Download bereitgestellt, muss jedoch nicht zwingend genutzt werden.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Die Zählernummer finden Sie auf Ihrer letzten Jahresrechnung oder direkt auf Ihrem Strom- bzw. Gaszähler. Die Zählernummer ist eine feststehende, sich nicht verändernde Nummer mit vier bis 16 Ziffern. Sie steht meist über oder unter einem Strichcode. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Zählerstand. Der Zählerstand verändert sich je nach Energieverbrauch und gibt die aktuelle Zahl der bisher verbrauchten Kilowattstunden an.

Warum liest der Netzbetreiber den Zähler einmal im Jahr bei mir ab?

Der Netzbetreiber, z. B. die Schleswig-Holstein Netz AG, ist verpflichtet - unabhängig von der Jahresverbrauchsabrechnung des Energieversorgers - einmal im Jahr alle Zähler im Netzgebiet abzulesen. Den Zählerstand leitet der Netzbetreiber an den jeweiligen Versorger weiter. Sie erhalten natürlich keine Rechnung dafür.

Zur Jahresverbrauchsabrechnung zum 31.12. eines jeden Jahres lassen die Gemeindewerke St. Michel die Kunden ihre Zähler selbst ablesen. Die im Laufe des Jahres vom Netzbetreiber an uns gemeldeten Zählerstände sind in der Abrechnung ebenfalls ersichtlich.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?

Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger dagegen für die Stromlieferung. Sie können sich ohne weiteres für einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz entscheiden. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt und mietet den Zähler und die Leitungen. Falls Sie Probleme mit dem Zähler oder den Stromleitungen haben, müssen Sie sich aber immer an den Netzbetreiber wenden - unabhängig davon - wer Ihr Stromversorger ist. Grundsätzlich können Sie Ihren Stromversorger wechseln, den Netzbetreiber nicht.

An wen wende ich mich bei Stromausfall oder Zählerstörungen?

Im Falle eines Stromausfalls oder anderen Störungen ist auch nach einem Wechsel nach wie vor der örtliche Netzbetreiber verantwortlich. Dieser ist dazu verpflichtet, jegliche Netzstörungen schnellstmöglich zu beheben. Kunden, die nicht wissen wer ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können dies bei dem lokalen Grundversorger erfragen.

Ich bin ausgezogen und möchte den Vertrag bei Ihnen kündigen. Was muss ich tun?

Bei Auszug aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus können Sie den Vertrag zum Datum Ihres Auszuges kündigen. Einer Kündigung vorab bedarf es nicht. Bitte teilen Sie uns Ihren Auszug immer schriftlich unter Angabe Ihrer Kunden- und/oder Zählernummer, Datum der Schlüsselübergabe, Zählerstände bei Auszug, ggf. Eigentümer oder Nachmieter und Ihrer Verzugsadresse zur Übersendung der Schlussrechnung mit. Dies können Sie per Post, Fax, E-Mail oder persönlich vor Ort erledigen.

Wie setzt sich der Strom- bzw. Gaspreis zusammen?

Der Strompreis setzt sich aus den Kosten für Energiebeschaffung, Vertrieb und Netznutzung zusammen. Dazu kommen staatliche Abgaben und Steuern. Der Gaspreis besteht analog dazu ebenfalls aus verschiedenen Bestandteilen und steuerlichen Abgaben. Die Energieanbieter haben nur auf die nicht staatlich vorgegebenen Preisbestandteile direkten Einfluss.

Fragen zu Heizstrom / Doppeltarifzähler?

Wir haben unterschiedliche Stromtarife, u. a. für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen. Um den passenden Tarif für Sie herauszufinden, benötigen wir verschiedene Informationen, die wir gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen?

Wärmepumpen produzieren Wärme zum Heizen oder für warmes Wasser. Ca. 75% der produzierten Wärme entsteht durch die Umwandlung von Energie aus Umweltquellen wie Grundwasser, Luft und Erdwärme. Die verbleibenden 25% werden durch die Zufuhr von Wärmepumpenstrom erzeugt.

Nachtspeicherheizungen sind elektrische Heizungen, die aus einem Wärmespeicher bestehen, der sich nachts mit günstigerem Strom (Niedertarif/NT) als dem zum Normaltarif (Hochtarif/HT) aufheizt, um die gespeicherte Wärme dann tagsüber abzugeben. Der Niedertarif ist dabei günstiger, da das Stromnetz in dieser Zeit weniger ausgelastet wird und Strom somit zu einem besseren Preis angeboten werden kann. Dieser Zeitraum wird als Schwachlastzeit bezeichnet und steht im Gegensatz zur Spitzenlast.

Die Gemeindewerke St. Michel bieten den Tarif „DithmarschenWärmeStrom“ an, bei dem es zu Abschaltzeiten kommen kann. Diese werden durch den zuständigen Netzbetreiber geregelt. Weitere Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Was passiert, wenn mein Anbieter Insolvenz anmeldet?

Das Energiewirtschaftsgesetz und die Strom- und Gasversorgungsordnung garantieren in Deutschland die stetige Versorgung mit Strom und Gas. Geht ein Strom- oder Gasanbieter in die Insolvenz, werden Sie automatisch beim lokalen Grundversorger angemeldet, der Sie in Folge mit Strom und Gas versorgt. Natürlich können Sie sich auch ummelden und Strom und Gas von einem anderen Energieversorger beziehen. Die durchgehende Versorgung ist in jedem Fall gewährleistet.

 

Sie wollen Ihren Vertrag abmelden?
Ob Umzug, Preisänderung oder ein neuer Lebensabschnitt, die Gründe für einen Wechsel des Energieanbieters können vielseitig sein. Wenn Sie Ihren Vertrag abmelden möchten, schauen Sie sich unsere Angebote gern noch einmal genauer an. Gern bieten wir Ihnen passende Möglichkeiten, wie Sie auch weiterhin zufriedener Kunde bei den Gemeindewerken St. Michel sein können.

Sie wollen umziehen? Wir kommen mit!
Wohin Sie Ihr Weg auch führt – wir würden uns freuen, wenn wir Sie weiterhin als Kundin oder Kunde der Gemeindewerke St. Michel begleiten. Sprechen Sie uns gern vor einem Vertragswechsel persönlich an, wir finden eine passende Lösung für Sie!

Falls Sie dennoch Ihren Vertrag kündigen möchten, finden Sie alle benötigten Details in Ihren Vertragsunterlagen.

Gemeindewerke St. Michel

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Unser Service

Unsere Region hat überzeugende Mehrwerte. Dazu zählen ohne Zweifel die gesunde Luft und der kräftige Wind und gleichermaßen die offene und herzliche Wesensart der Menschen, die hier leben und arbeiten. Das engagierte Team der Gemeindewerke St. Michel steckt – ebenso wie unsere Region selbst – voller Energie! Hier erhalten Sie auf Ihre Fragen zu jeder Zeit klare Antworten, statt ein Wirrwarr aus Zahlen und mehrdeutigem Fachjargon. Immer freundlich, immer persönlich.

Gemeindewerke St. Michel
Am Rathaus 8, 25693 St. Michaelisdonn
Tel.: +49 4853 - 88177 - 0, info@gemeindewerke-st-michel.de

  1. Strom und Gas aus einer Hand und eine verlässliche Rund-um-Betreuung zu allen Fragen rund um Ihre Energieversorgung.
  2. Ob online, telefonisch oder persönlich vor Ort, die Mitarbeiter der Gemeindewerke St. Michel sind für Sie da, um Sie passgenau und fair zu beraten.
  3. Unser Kundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Zählerstände einfach und bequem selbst zu übermitteln sowie Ihren Jahresverbrauch, Rechnungen etc. jederzeit einzusehen.