Nies vun güstern

Wichtige Kundeninformation zum Abschlag für den März:

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen stellte vor allem die Softwarehersteller vor eine große Herausforderung. Erst Ende Dezember 2022 standen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Preisbremsen fest. Die Voraussetzungen sehen eine komplett neue Abrechnungslogik vor, die es so in der Energiewirtschaft nicht gibt. Die über Jahre hinweg aufgebauten Systeme mussten nun binnen kürzester Zeit angepasst werden. Wo eine neue Programmierung erstellt wird, passieren Fehler. Das ist unvermeidlich. So auch hier. Aufgrund dieser Fehler in der von uns verwendeten Software können wir die Abschläge für März nicht fristgerecht anpassen. Die Geschäftsführung hat entschieden, dass wir im kommenden Monat März 2023 nochmal die bisher bekannten Abschläge einziehen werden. Eine fehlerfreie Ermittlung der Abschläge zu Ende Februar ist nicht gegeben, da die Fehler in der Programmierung nicht rechtzeitig zu unserer Erstellung der Abschläge behoben werden konnten. Aus diesem Grund warten wir noch einen weiteren Monat und ermitteln erstmals für April 2023 die Abschläge gemäß den Vorgaben der Energiepreisbremsen. Zusätzlich findet für den Januar 2023 keine Korrektur statt, da wir im Januar grundsätzlich keine Abschläge berechnen.

Aber keine Sorge: Kein Cent des Entlastungsbetrages geht verloren. Alle Teilbeträge des Entlastungskontingents werden in der Jahresverbrauchsabrechnung 2023 berücksichtigt und gutgeschrieben.

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Gemeindewerke St. Michel

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Unser Service

Unsere Region hat überzeugende Mehrwerte. Dazu zählen ohne Zweifel die gesunde Luft und der kräftige Wind und gleichermaßen die offene und herzliche Wesensart der Menschen, die hier leben und arbeiten. Das engagierte Team der Gemeindewerke St. Michel steckt – ebenso wie unsere Region selbst – voller Energie! Hier erhalten Sie auf Ihre Fragen zu jeder Zeit klare Antworten, statt ein Wirrwarr aus Zahlen und mehrdeutigem Fachjargon. Immer freundlich, immer persönlich.

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